Ausstattung
Beschreibung
Elegante Villa mit wunderschöner Aussicht auf die Stadt Meran in ruhiger Lage in Schenna zu verkaufen.
Villa bestehend aus:
2. Halbgeschoss: 3 Keller, Abstellraum, Atrium, WC, Technikraum, Wohnzimmer und Doppelschlafzimmer.
1. Halbgeschoss: 3 Abstellräume, Heizraum, 3 Bäder, WC, Waschraum, 3 Gänge, 3 Doppelschlafzimmer, Garten, Wintergarten und Terrasse.
Erdgeschoss: Eingang, Gang, Abstellraum, WC, Wohnzimmer, Küche und Terrasse.
1. Obergeschoss: Panoramaterrasse.
2 überdachte Autostellplätze und 1 nicht überdachter Autostellplatz vervollständigen diese exklusive Immobilie.
Lage und Umfeld dieser Immobilie:
In sonniger Lage, unter den Gipfeln des Ifinger und Hirzer, liegt Schenna idyllisch am Südwesthang oberhalb Meran.
Die Gemeinde Schenna befindet sich auf einem aussichtsreichen Hügel oberhalb der Stadt Meran. Die Gemeinde umfasst die Ortsteile Verdins, St. Georgen, Tall, Schennaberg sowie das Dorf Schenna selbst. Das Gebiet erstreckt sich von der Stadtgrenze Merans bis hoch hinauf zu den Gipfeln der Sarntaler Alpen mit dem Ifinger und dem Hirzer. Aus der ehemaligen bäuerlich geprägten Landgemeinde hat sich in den letzten Jahren einer der bedeutendsten Urlaubsorte Südtirols entwickelt.
Die wohl bedeutendste Sehenswürdigkeit im Dorf ist Schloss Schenna, um 1350 in der Zeit von Margarete von Tirol erbaut. Noch heute bewohnen Nachkommen von Erzherzog Johann, dessen sterbliche Überreste im Mausoleum von Schloss Schenna aufbewahrt sind, die antiken Gemäuer.
Doch auch die Naturlandschaft, die Schenna umgibt, will erkundet werden.
Der Verdinser Waalweg, der Nature Fitness Park Schenna-Hirzer-Meran 2000 oder der Hochseilgarten Taser laden zu unvergesslichen Stunden im Freien ein. Und das nahe Skigebiet Meran 2000 erwartet Sie in den Wintermonaten mit ganz viel Spaß auf den Pisten.
Vermittlungsvergütung:
Der Makler hat Anspruch auf die Provision, wenn das Geschäft durch sein Zutun zustande gekommen ist.
Provision in Höhe von 3 % (drei Prozent) zzgl. gesetzlicher MwSt. auf den Verkaufspreis.
Der Anspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des Geschäfts und ist vom Käufer an den Makler innerhalb von 30 Tagen ab der Annahme des Kaufantrages oder der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages zu entrichten.
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